Inhalt des Dokuments
zur Navigation
Prüfungsausschuss des B.Sc. Biotechnologie
Allgemeines
Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung. Er befasst sich mit allen Prüfungsfragen, nimmt jedoch keine individuelle Studienberatung vor. Bitte wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zu Ihrem Studiengang an die Studienfachberatung oder den Studierendenservice der Technischen Universität Berlin.
Gemäß § 41, Abs. 3 AllgStuPO ist der Prüfungsschuss für folgende Aufgaben zuständig:
- Organisation von Prüfungen
- Bestellung der Prüfer*innen und Beisitzer*innen
- Anerkennung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen (bspw. bei Hochschulwechsel, Studienwechsel oder Auslandssemester)
- Anerkennung von Praktika
- Die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studierende mit Behinderung und/oder (chronischen) Krankheiten (Nachteilsausgleich)
Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung nur schriftlich erfolgen kann. Nutzen Sie hierfür die jeweiligen Formblätter und senden diese zunächst ausgefüllt mit allen relevanten Anlagen an das Sekretariat. Bitte senden Sie abseits der Formblätter keine Originaldokumente ein, sondern nur Kopien. Sollte die Vorlage von Originalen notwendig sein, teilen wir Ihnen Entsprechendes mit.
Sollten Sie lediglich eine Frage zum Stand der Bearbeitung Ihres Antrages haben, kontaktieren Sie bitte Helene Weiß. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Fristverlängerungen und Ausnahmen
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gewährung von Fristverlängerungen bei Prüfungen und Ausnahmen bei der Studiengestaltung. Sollten Sie diesbezüglich einen Antrag stellen wollen, füllen Sie bitte die zur Verfügung gestellten Formblätter je nach Anliegen aus:
- Fristverlängerung für Modulprüfungen
- Fristverlängerung für Abschlussarbeiten
- Fristverlängerung für Wiederholungsprüfungen
- einmalige Prüfungsformänderung für eine Modulprüfung
- Ausnahmen vom Modulkatalog / Fächerkatalog (wenn in der StuPO vorgesehen)
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
In jedem Fall von Anerkennungsfrage, ob bei Hoschul- und Studienfachwechsel, Auslandsaufenthalten oder Belegung von Modulen in anderen Fachrichtungen und Berliner Hochschulen, wird eine Auflistung der anzuerkennenden Studien- und Prüfungsleistungen auf dem vom Studierendenservice zur Verfügung gestellten Bögen zur Anerkennung Teil A und/oder Teil B benötigt.
In allen Fällen ist zu beachten, dass die Fachprofessorin bzw. der Fachprofessor für das betreffende Modul die Listen Teil A und/oder Teil B zuerst unterzeichnen muss, bevor Sie sie beim Prüfungsausschuss einreichen.
Sollten Sie Probleme oder Fragen zum korrekten Ausfüllen der Listen Teil A und/oder Teil B haben, wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice.
- Anerkennung von Modulen
Sind in einem anderen Studiengang Module absolviert worden, die identisch in der Biotechnologie benötigt werden, so können diese Module direkt vom Prüfungsausschuss anerkannt werden (mit Note und Zahl der Leistungspunkte). Es ist ein Qispos-Auszug vorzulegen.
Für alle Module muss zunächst die*der modulverantwortliche Fachprofessor*in die Anerkennung vornehmen (mit Note und LP Zahl). Ist diese Anerkennung durch die*den Fachprofessor*in geschehen, so erkennt der Prüfungsausschuss dies durch seine Unterschrift an.
Außerdem nimmt der Prüfungsausschuss noch eine Semestereinstufung vor. Für je 30 LP wird ein Semester anerkannt.
- Anerkennung von Leistungen bei Hochschul- und Studienfachwechsel
Bei Hochschulwechsel formulieren Sie bitte ein formloses Schreiben, in dem Sie Angaben zu Ihrer vorherigen Hochschule und zum Studiengang bzw. zur Äquivalenz der Lehrinhalte machen. Legen Sie bitte auch eine Kopie Ihres Transcript of Records bei.
Beim Studienfachwechsel innerhalb der Technischen Universität reicht entsprechend die Angabe zum vorherigen Studiengang mit einem Auszug aus Ihrem QuisPos.
- Anerkennung von Leistungen im Ausland
Zur Anerkennung erbrachter Leistungen im Zuge eines Auslandsaufenthaltes, werden die entsprechenden Leistungsscheine der ausländischen Hochschule bzw. Äquivalente benötigt. Zudem reichen Sie bitte auch einen Auszug aus Ihrem QisPos ein.
Anerkennung von Praktika
Die Anerkennung von Grund- und Fachpraktika wird weiterhin durch Frau Prof. Meyer erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie entsprechend auf den Seiten der Mikrobiologie.
Nachteilsausgleich
Sollten Sie aufgrund einer Behinderung und/oder chronischen Krankheit vom Einhalten des vorgesehenen Studienverlaufs oder an der Erbringung einer Prüfungsleistung gehindert sein, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Nutzen Sie hierfür das zur Verfügung gestellte Formblatt und fügen Sie diesem alle relevanten Nachweise an.
Sollten Sie allgemeine Informationen benötigen, können Sie sich an die zuständige Beauftragte bzw. den zuständigen Beauftragten der Technischen Universität Berlin wenden.
Bafög
Der Prüfungsausschussvorsitzende ist nur für die Bescheinigungen zuständig, die die Ausbildungsstätte erteilt. Für alle weiteren Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges BAföG-Amt im Studierendenwerk. Sollten Sie eine Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigen, reichen Sie bitte einen Auszug aus dem QuisPos ein.
Wenn Sie eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten, müssen Sie grundsätzlich mit Beginn des fünften Fachsemesters einen Leistungsnachweis beim BAföG-Amt vorlegen. Ggf. wird der Nachweis jedoch auch schon ab dem dritten Fachsemester benötigt.
Die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) wird durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigt.
Absolvieren Sie ein Auslandspraktikum bzw. studieren Sie zwischenzeitlich im Ausland, können Sie ferner einen Antrag auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland beim BAföG-Amt stellen.
Die Stellungnahme zur Förderfähigkeit des Praktikums/des Auslandsstudiums erfolgt durch die*den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses (Formblatt 6).
Sowohl das Formblatt 5 als auch das Formblatt 6 werden vom BAföG-Amt zur Verfügung gestellt. Wenden Sie sich bei Fragen zum korrekten Ausfüllen der Formblätter entsprechend an das für Sie zuständige BAföG-Amt im Studierendenwerk.